Klasse A1
- Leichtkrafträder: Motorräder mit maximal 125 cm³ Hubraum.
- Motorleistung: Die Leistung darf 11 kW (ca. 15 PS) nicht überschreiten.
- Leistungsgewicht: Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) darf maximal 0,1 kW/kg betragen.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge: Symmetrisch angeordnete Räder, maximal 15kW.
- Klasse AM: Die A1-Klasse schließt auch alle Fahrzeuge der Klasse AM mit ein.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Theorie und Praxisausbildung notwendig
Videos zu den Grundfahrübungen