Klasse A1


  • Leichtkrafträder: Motorräder mit maximal 125 cm³ Hubraum.
  • Motorleistung: Die Leistung darf 11 kW (ca. 15 PS) nicht überschreiten.
  • Leistungsgewicht: Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) darf maximal 0,1 kW/kg betragen.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge: Symmetrisch angeordnete Räder, maximal 15kW.
  • Klasse AM: Die A1-Klasse schließt auch alle Fahrzeuge der Klasse AM mit ein.
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Theorie und Praxisausbildung notwendig

Videos zu den Grundfahrübungen