AB IN DIE FREIHEIT

ENDLESS ROAD

DEIN BIKE UND DU

DAS WARTEN HAT EIN ENDE...

Führerschein Klasse A

Krafträder jeder Art sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15kW.

Mindestalter:
  • Bei Direkteinstieg: 24 Jahre
  • Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren: 20 Jahre
  • Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen: 21 Jahre

Einschluss: Klasse A2, A1 und AM

Die theoretische Ausbildung umfasst 16 Unterrichtsstunden je 90 Minuten.
Deine praktische Ausbildung beginnt mit Fahrübungen am Übungsplatz. Anschließend fährst du auf verkehrsarmen Straßen dem Fahrlehrer zunächst hinterher, um sicher in der Straßenbenutzung zu werden. Bevor du mit den Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zu je 45 Minuten) beginnst, lernst du die Grundfahraufgaben kennen. Diese werden in den letzten Fahrstunden vor der Prüfung nochmals intensiv geübt.

Besitzt du bereits die FE-Klasse A2 wird nur eine praktische Prüfung abgelegt. Bei einigen Übungsfahrten musst du zeigen, dass du über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftrades verfügst.

Grundfahraufgaben der Klasse AM, A1, A2, A

(Abgewandelter Auszug aus der Prüfungsrichtlinie)

1 Allgemeine Hinweise

1.1 Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis ,dass der Bewerber ein Kraftrad der Klasse A, A1, A2, AM selbständig handhaben kann, die Grundbegriffe der Fahrphysik kennt und sie richtig anwenden kann(Fahrzeugbeherrschung). Sie sind, wenn möglich, außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs, sonst auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen. Sind zur Durchführung der Aufgaben auf öffentlichen Straßen oder Plätzen Markierungen erforderlich, so sind dazu Leitkegel zu verwenden. Die Leitkegel müssen mindestens 15 cm hoch sein. Die Bodenplatte muß aus Sicherheitsgründen abgeschnitten sein.
Die Ausweichübungen werden nur nach "links" geprüft.
Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn jeder Aufgabe (Anfahren) der rückwärtige Verkehr durch Spiegelbenutzung und überprüfung des Toten Winkels zu beobachten. Außerdem muss beim Anfahren der Blinker betätigt werden.

1.2 Voraussetzung für die Ablegung der Fahrprüfung ist die Fähigkeit des Bewerbers, das Kraftrad selbständig zu handhaben. Hierzu gehört das Aufstellen und Herunternehmen vom Ständer - Mittel- oder Seitenständer - und ggf. das seitliche Schieben ohne Motorkraft in die Abfahrtsposition, sowie das Anlassen (mit elektrischen Anlasser, falls vorhanden) des Kraftrades mit allen damit in Zusammenhang stehenden Handgriffen. Die Fähigkeit zur selbstständigen Handhabung ist nicht gegeben, wenn der Bewerber das Kraftrad nicht auf den Ständer stellen oder von ihm herunternehmen kann, ihm das Kraftrad umkippt oder wenn er mit nicht ordnungsgemäß eingezogenen Ständer anfahren will.

1.3 Alle Aufgaben sind sitzend zu fahren. Der Bewerber hat bei der Prüfung geeignete Schutzbekleidung (Schutzhelm, Handschuhe, anliegende Jacke, mindest knöchelhohes festes Schuhwerk - z.B. Stiefel) zu tragen.

Grundfahraufgaben der Klassen A1, A2, A

  • 2.1 Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit (5 x 3,5 m Abstand) (verbindlich)
  • 2.2 Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung (verbindlich)
  • 2.3 Ausweichen ohne Abbremsen (verbindlich)
  • 2.4 Ausweichen nach Abbremsen (verbindlich)
  • 2.5 Slalom (4 x 7 m Abstand) (wahlweise 2.5 / 2.6)
  • 2.6 Langer Slalom (4 x 9 m / 2 x 7 m Abstand) (wahlweise 2.5 / 2.6)
  • 2.7 Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus (wahlweise 2.7 / 2.8 / 2.9)
  • 2.8 Stop and Go (wahlweise 2.7 / 2.8 / 2.9)
  • 2.9 Kreisfahrt (4,5 m Halbmesser) (wahlweise 2.7 / 2.8 / 2.9)


Grundfahraufgaben der Klassen AM

  • 2.2 Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung (verbindlich)
  • 2.5 Slalom (4 x 7 m Abstand) (verbindlich)
  • 2.3 Ausweichen ohne Abbremsen (wahlweise 2.3 / 2.4)
  • 2.4 Ausweichen nach Abbremsen (wahlweise 2.3 / 2.4)
  • 2.7 Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus (wahlweise 2.7 / 2.8 / 2.9)
  • 2.8 Stop and Go (wahlweise 2.7 / 2.8 / 2.9)
  • 2.9 Kreisfahrt (4,5 m Halbmesser) (wahlweise 2.7 / 2.8 / 2.9)