AB IN DIE FREIHEIT

ENDLESS ROAD

DEIN BIKE UND DU

DAS WARTEN HAT EIN ENDE...

Führerschein Klasse BE

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse
Vorbesitz Klasse B.
Für die FE-Klasse BE ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Zunächst lernst du die Besonderheiten beim Fahren mit Anhänger kennen, sowie An- und Abkuppeln. Nach den Sonderfahrten (3 Überland-, eine Autobahn- und eine Nachtfahrt) werden nochmals schwierige Stellen in der Stadt gefahren.


Grundfahraufgaben der Klasse BE

(Abgewandelter Auszug aus der Prüfungsrichtlinie)

1. Allgemeine Hinweise

Die Grundfahraufgabe dient dem Nachweis, dass der Bewerber eine Fahrzeugkombination der Klasse BE bei geringer Geschwindigkeit selbständig handhaben kann. Diese Fahraufgabe wird auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchgeführt. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten, so ist z.B. vor Beginn und während der Aufgabe der Verkehr ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen. Vor jeder Rückwärtsfahrt hat der Bewerber eine geeignete Person aufzufordern, ihn vor herankommenden Verkehrsteilnehmern oder vor Hindernissen, die seinem Blickfeld entzogen sind, zu warnen; darüber hinausgehende Lenk- oder Bedienungshinweise sind nicht zulässig. Der Bewerber hat die Fahrt zu unterbrechen, wenn er die den Verkehr sichernde Person nicht mehr sieht.

2. Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links

Inhalt der Grundfahraufgabe:
Möglichst weit rechts anhalten und die Fahrzeugkombination nach links rückwärts fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahnbegrenzung zu überfahren. Die Fahrzeugkombination mit höchstens 1 m Abstand des breiteren Fahrzeugs parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten

Fehlerbewertung
  • Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern
  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
  • Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
  • Nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung angehalten
  • Mehr als 1 m Abstand des breiteren Fahrzeugs zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung beim Anhalten
  • Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehr sichernden Person
  • Nichtbetätigen der Rückfahrsperre (falls vorhanden)
  • Mehr als drei Korrekturzüge