AB IN DIE FREIHEIT

ENDLESS ROAD

DEIN BIKE UND DU

DAS WARTEN HAT EIN ENDE...

Führerschein Klasse A1 (B 196)

(geplantes Inkrafttreten im Frühjahr 2020)

Leichtkrafträder bzw. Leichtkraftroller mit
  • Hubraum 125ccm
  • Leistung max. 11kw (15PS)
  • Leistungsgewicht 0,1kw/kg

Vorraussetzungen:
  • Vorbesitz der Klasse B mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre

Ausbildung(„Fahrerschulung“):
  • Theorie der Klasse A: 4x90 Minuten
  • Praxis in der Klasse A1: min. 5x90 Minuten

Reicht die Mindestanzahl der Praxisstunden nicht aus, kann die Fahrschule weitere Stunden zum Üben nutzen.
Es ist keine Theorie- und Praxisprüfung erforderlich!
Es gibt keine Möglichkeit zum Aufstieg in die Klasse A2 mit einer sogenannten Aufstiegsprüfung nach 2 Jahren und auch keine verkürzte Ausbildung in die Klasse A!
Hier wäre eine Ausbildung mit Prüfung in Theorie und Praxis notwendig!
Die Schlüsselzahl 196 wird in den Führerschein eingetragen!
Es darf mit dieser Berechtigung nur im Inland gefahren werden!

Zum Erwerb bedarf es:
  • Biometrisches Passbild