Auf geht's!

Auf geht's!

Führerschein Klasse L

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger, wenn sie mit mehr als 25 km/h geführt werden.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Selbstfahrende Futtermischwagen
  • Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h, auch mit Anhänger.
  • Mindestalter: 16 Jahre
Für diese Fahrerlaubnis ist der Besuch des theoretischen Unterrichts Pflicht, also 12 x 90 Minuten und dazu noch der klassenspezifische Unterricht 2 x 90 Minuten. Weiterhin ist nur eine theoretische Prüfung erforderlich.