Auf geht's!

Auf geht's!

Führerschein Klasse T

  • Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und auch für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter allen Fahrzeugen dürfen Anhänger mitgeführt werden.

Das Mindestalter beträgt
  • 16 Jahre für Arbeitsmaschinen sowie Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h
  • 18 Jahre für Zugmaschinen mit einer bbH von mehr als 40 km/h.
Die Klasse T berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klasse L.

Die Ausbildung der Klasse T umfasst bei Ersterwerb in der Theorie:
  • 12 Grundunterrichte a 90 Minuten
  • 6 Zusatzunterrichte für die Klasse T

In der Praxis gibt es keine Anzahl von Mindeststunden:
Jedoch müssen folgende Aufgaben, die auch in der Prüfung absolviert werden müssen, geübt werden:
  • Trennen und Verbinden des Zuges
  • Abfahrtkontrolle
  • Grundaufgabe: Rückwärts rangieren mit dem Gespann 10 Meter
  • Fahren mit Zugmaschine und Anhänger