Führerschein Klasse T
- Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und auch für solche Zwecke eingesetzt werden.
Das Mindestalter beträgt
- 16 Jahre für Arbeitsmaschinen sowie Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h
- 18 Jahre für Zugmaschinen mit einer bbH von mehr als 40 km/h.
Die Ausbildung der Klasse T umfasst bei Ersterwerb in der Theorie:
- 12 Grundunterrichte a 90 Minuten
- 6 Zusatzunterrichte für die Klasse T
In der Praxis gibt es keine Anzahl von Mindeststunden:
Jedoch müssen folgende Aufgaben, die auch in der Prüfung absolviert werden müssen, geübt werden:
- Trennen und Verbinden des Zuges
- Abfahrtkontrolle
- Grundaufgabe: Rückwärts rangieren mit dem Gespann 10 Meter
- Fahren mit Zugmaschine und Anhänger